Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden allgemeinen Geschäfts- und Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Beauftragten und dem Auftraggeber, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist:

Umfang und Ausführung des Auftrages

 Für den Umfang der von der Beauftragten zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag massgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung ausgeführt.

Verschwiegenheitspflicht

Die Beauftragte ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Mängelbeseitigung

Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Der Beauftragten ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

Haftung

Die Beauftragte haftet im Allgemeinen für die gleiche Sorgfalt wie der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis (Art. 398 Abs. 1 OR).

Pflichten der Auftraggeberin

 Die Auftraggeberin ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemässen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat sie der Beauftragten unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass der Beauftragten eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.

Die Auftraggeberin hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Beauftragten beeinträchtigen könnte.

Bemessung der Verfügung

Das Honorar wird individuell gemäss Auftrag vereinbart.

Beendigung des Auftrages

Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung.

Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Auftrag kann jederzeit fristlos gekündigt werden; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Widerruf zur Unzeit hat Schadenersatzpflicht zur Folge.

Bei Kündigung des Vertrages durch die Beauftragte sind zur Vermeidung von Schäden bei der Auftraggeberin in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden. Bei grobem Vergehen Auftraggeberin gegen die allgemeinen Geschäfts- und Auftragsbedingungen ist die Beauftragte berechtigt, das Mandat sofort niederzulegen.

Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Für den Auftrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Einziger Gerichtsstand ist Basel.